Zusammenarbeit mit
Fachstellen und Institutionen
Verstehen. Unterstützen. Stärken.
linkcare arbeitet eng mit Fachstellen wie KESB, Gerichten, Schulen sowie medizinischen, therapeutischen und sozialpädagogischen Einrichtungen zusammen – immer mit dem Ziel, Kinder, Jugendliche und Eltern ressourcenorientiert zu begleiten und nachhaltige Lösungen zu fördern.
Kinderorientierte Gespräche
Elternberatung bei Hochstrittigkeit und Umgangsregelung
Mediation
Einzelfallbegleitung bei Kindesschutzmassnahmen
Ressourcenorientierte Begleitung bei psychischer Instabilität
Case Management und Kooperation mit anderen Fachstellen
Entlastungsgespräche
Unterstützung bei schulbezogenen Konflikten und psychosomatischen Beschwerden
Abklärungen im Kindesschutz für KESB und Gerichte
Begleitete Besuche


Welche Rolle übernimmt linkcare in der Zusammenarbeit mit Fachstellen?
linkcare bietet eine neutrale, ressourcenorientierte Begleitung von Kindern, Jugendlichen und Eltern an. Dabei fördern wir Kommunikation, Kooperation und tragfähige Lösungen. Unser Ziel ist es, vorhandene Strukturen zu ergänzen und Schnittstellen zu entlasten – nicht, Aufgaben anderer Fachstellen zu ersetzen.
Unterstützen Sie auch Eltern bei hochstrittigen Trennungs- und Umgangsregelungen?
Ja. Wir bieten Elternberatung in hochstrittigen Situationen an und unterstützen sie dabei, Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit zu reflektieren. Ziel ist es, tragfähige Umgangsregelungen zu entwickeln, die das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellen.
Arbeiten Sie auch mit psychisch belasteten Eltern?
Ja, wir bieten ressourcenorientierte Begleitung bei psychischer Instabilität, um Eltern zu entlasten und ihre Erziehungsfähigkeit zu stärken. Ziel ist es Überforderung abzubauen und die Zusammenarbeit mit weiteren Fachstellen zu stabilisieren.
Wie können Schulen, Kliniken oder andere Fachstellen Sie einbeziehen?
Fachpersonen können uns direkt kontaktieren, wenn Entlastungsgespräche, Mediation bei schulbezogenen Konflikten oder Unterstützung bei psychosomatischen Beschwerden von Kindern und Jugendlichen erforderlich sind. Wir kooperieren eng mit bestehenden Netzwerden, um passgenaue Lösungen zu entwickeln.
Welche Funktion übernehmen Sie im Kontext von Kinderschutzmassnahmen?
Wir begleiten Eltern und Kinder im Rahmen von Kinderschutzverfahren und unterstützen bei der Umsetzung von Aufträgen der KESB oder gerichtlicher Anordnungen. Dabei achten wir auf eine ressourcenorientierte Prozessgestaltung und eine klare Dokumentation der Fortschritte.
Unterstützen Sie auch bei schulbezogenen Schwierigkeiten?
Ja. Wir begleiten bei Konflikten zwischen Schule und Elternhaus, unterstützen Kinder und Jugendliche mit psychosomatischen Beschwerden und bieten Entlastungsgespräche an, um gemeinsam neue Perspektiven zu entwickeln.
Wie läuft die Zusammenarbeit mit externen Fachpersonen ab?
Wir legen Wert auf enge Kooperation und Transparenz, Ärztinnen, Lehrpersonen oder Sozialpädagoginnen können uns unkompliziert kontaktieren. Gemeinsam entwickeln wir Lösungen, die das Kind im Mittelpunkt haben und die Belastung aller Beteiligten verringern.
Beratung für
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Allgemeine Schwerpunkte
Psychosoziale Beratung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Unterstützung in familiären Krisen
Konfliktbewältigung in Schule und Familie
Stärkung von Eltern und Bezugspersonen
Umgang mit psychischen Belastungen
Krisenintervention & Notfallpsychologie
Kindesschutz und Begleitung von Massnahmen
Zusammenarbeit mit Fachstellen (KESB, Schulen, Gerichte)
Beratung bei Trennung und Scheidung
Unterstützung bei Trauer- und Verlustprozessen
Förderung von Resilienz und Selbstwirksamkeit
Begleitung bei Verhaltensauffälligkeiten von Kindern
Unterstützung bei schulischen Herausforderungen
Konfliktmanagement & Mediation
Beratung bei belastenden Behördenkontakten
Möchten Sie mehr erfahren oder ein erstes Gespräch vereinbaren?
Ich freue mich auf Ihre Nachricht oder Anruf.
Psychosoziale Beratung
Kosten und Übernahme
Die Kosten für die psychosoziale Beratung bei zugrundeliegender psychischer Erkrankung, wird von der obligatorischen Grundversicherung (KVG) übernommen, bei vorliegender ärztlichen Verordnung.
Bei nicht zugrundeliegender psychischen Erkrankung (Diagnose) werden die Kosten ganz oder teilweise durch Ihre Zusatzversicherung (VVG) übernommen. Bitte klären Sie dies mit Ihrer Krankenkasse.
Kostenloses Erstgespräch
Ich biete ein 30-minütiges Erstgespräch an – unverbindlich und kostenlos. So können wir uns kennenlernen und gemeinsam einen ersten Eindruck der Situation gewinnen.
Individuelle Pakete
Je nach Anliegen stehen verschiedene Pakete zur Verfügung, die flexibel und individuell auf die Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen und Familien zugeschnitten sind.
Behördlich empfohlene Begleitung
Auch bei Empfehlungen oder Aufträgen durch KESB oder Gerichte biete ich passende Lösungen mit klarer Struktur und transparenter Dokumentation.