Zusammenarbeit mit

Fachstellen und Institutionen

Verstehen. Unterstützen. Stärken.

linkcare arbeitet eng mit Fachstellen wie KESB, Gerichten, Schulen sowie medizinischen, therapeutischen und sozialpädagogischen Einrichtungen zusammen – immer mit dem Ziel, Kinder, Jugendliche und Eltern ressourcenorientiert zu begleiten und nachhaltige Lösungen zu fördern.

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Kinderorientierte Beratung für Eltern

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Ambulante Familienhilfe – SPF-ISB – Sozialpädagogische Familienbegleitung mit intensivierter systemischer Beratung

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Abklärungen im Kindesschutz für KESB und Gerichte

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Begleitete Besuche

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Einzelfallbegleitung bei Kindesschutzmassnahmen

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Entlastungsgespräche

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Elternberatung bei Hochstrittigkeit und Umgangsregelung

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Familien-Mediation

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Ressourcenorientierte Begleitung bei psychischer Instabilität

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Beiständin als Springerin

Ambulante Familienhilfe – SPF-ISB

Im Auftrag von KESB, Gerichten oder anderen Fachstellen bieten wir die Sozialpädagogische Familienbegleitung mit intensivierter systemischer Beratung (SPF-ISB) an. Dabei begleiten wir Familien – praxisnah, ressourcenorientiert und alltagsentlastend zum Wohl der Familie. Bei Bedarf 24h pro Tag.

Eltern werden dabei unterstützt, die Perspektive und Bedürfnisse ihres Kindes besser zu verstehen und im Alltag umzusetzen. Für zuweisende Stellen bedeutet das: strukturierte Begleitung mit transparenter Dokumentation und regelmässigem Austausch.

Möchten Sie mehr erfahren oder ein erstes Gespräch vereinbaren?

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht oder Ihren Anruf.

Kinderorientierte Elternberatung

Bei dieser Beratung steht das Kind im Zentrum aller Überlegungen, gerade in herausfordernden familiären Situationen. Unser Angebot im Bereich Kindorientierte Elternberatung wird auch auf der Fachplattform Hochstrittige Eltern gelistet — als vernetzte Anlaufstelle für Fachstellen und Behörden.

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Kindorientierte Haltung und strukturierte Gesprächsführung

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Erfahrung in komplexen und hochbelasteten Familiensituationen

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Zusammenarbeit mit Fachstellen, Behörden und Gerichten

Psychosoziale Beratung

Kosten und Übernahme

Die Kosten für die psychosoziale Beratung bei zugrundeliegender psychischer Erkrankung, werden von der obligatorischen Grundversicherung (KVG) übernommen, bei vorliegender ärztlichen Verordnung.

Bei nicht zugrundeliegender psychischen Erkrankung (Diagnose) werden die Kosten ganz oder teilweise durch Ihre Zusatzversicherung (VVG) übernommen. Bitte klären Sie dies mit Ihrer Krankenkasse.

Kostenloses Erstgespräch

Wir bieten ein 30-minütiges Erstgespräch an – unverbindlich und kostenlos. So können wir uns kennenlernen und gemeinsam einen ersten Eindruck der Situation gewinnen.

Individuelle Pakete

Je nach Anliegen stehen verschiedene Pakete zur Verfügung, die flexibel und individuell auf die Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen und Familien zugeschnitten sind.

Behördlich empfohlene Begleitung

Auch bei Empfehlungen oder Aufträgen durch KESB oder Gerichte bieten wir passende Lösungen mit klarer Struktur und transparenter Dokumentation.